Rechtsprechung
   BGH, 07.10.2021 - IX ZB 4/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,44168
BGH, 07.10.2021 - IX ZB 4/20 (https://dejure.org/2021,44168)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2021 - IX ZB 4/20 (https://dejure.org/2021,44168)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2021 - IX ZB 4/20 (https://dejure.org/2021,44168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,44168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 568 Satz 1 ZPO, § 576 Abs. 3, § 547 Nr. 1 ZPO, § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 63 InsO, § 3 InsVV, § 10 InsVV, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 11 Abs. 1 Satz 2 InsVV

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung der Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Bemessung von Zuschlägen und Abschlägen als Aufgabe des Tatrichters i.R.d. Festsetzung der Vergütung

  • rewis.io
  • Betriebs-Berater

    Insolvenzverwaltervergütung - Bemessung von Zu- und Abschlägen

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Vergleichsrechnung anhand der Anzahl der aufgewendeten Stunden bei der Festetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 10 ; InsVV § 11 Abs. 3 ; InsVV § 3
    Die Bemessung von Zu- und Abschlägen ist von dem Tatrichter so vorzunehmen, dass dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine angemessene Vergütung gewährt wird. Eine Vergleichsrechnung anhand der Anzahl der aufgewendeten Stunden des Verwalters und seiner Mitarbeiter hat ...

  • rechtsportal.de

    InsVV § 10 ; InsVV § 11 Abs. 3 ; InsVV § 3
    Erhöhung der Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Bemessung von Zuschlägen und Abschlägen als Aufgabe des Tatrichters i.R.d. Festsetzung der Vergütung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzverwalter erhält angemessene Vergütung

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Vergleichsrechnung anhand der Anzahl der aufgewendeten Stunden bei der Bemessung von Zu- und Abschlägen für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Fortführung BGH, Beschluss vom 1. März 2007 - IX ZB 278/05)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 2346
  • NZI 2021, 1076
  • WM 2021, 2207
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 10.06.2021 - IX ZB 51/19

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Befassung in erheblichem Umfang

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - IX ZB 4/20
    Dabei gilt § 3 InsVV für den vorläufigen Insolvenzverwalter entsprechend (§ 10 InsVV; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - IX ZB 5/18, WM 2019, 2325 Rn. 10; vom 10. Juni 2021 - IX ZB 51/19, WM 2021, 1503 Rn. 33 f).

    Soweit sich im Rahmen der Überprüfung der Berechnungsgrundlage (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - IX ZB 108/05, NZI 2007, 45 Rn. 5 ff) nach den insoweit nachzuholenden Feststellungen die Einbeziehung des Wertes der Immobilie rechtfertigt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - IX ZB 51/19, WM 2021, 1503 Rn. 15, 24), erhält der vorläufige Insolvenzverwalter eine Vergütung für den aus der erheblichen Befassung mit dem Vermögensgegenstand entstandenen Aufwand.

    Da nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung vergütungsrelevante Umstände nicht doppelt berücksichtigt werden dürfen, können solche über die Erhöhung der Berechnungsgrundlage vergütete Tätigkeiten nicht mehr herangezogen werden, um einen Zuschlag zu rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - IX ZB 51/19, aaO Rn. 39; vgl. insoweit bereits zum alten Recht: BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - IX ZB 105/00, BGHZ 146, 165, 177; vom 23. September 2004 - IX ZB 215/03, NZI 2004, 665).

  • BGH, 29.04.2021 - IX ZB 58/19

    In einem größeren Insolvenzverfahren ist der regelmäßig anfallende Mehraufwand

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - IX ZB 4/20
    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (st.Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15, ZInsO 2017, 1694 Rn. 6 mwN; vom 29. April 2021 - IX ZB 58/19, WM 2021, 1194 Rn. 9).

    Bei der Bewertung der Angemessenheit des Gesamtzuschlags wird angesichts einer für die Berechnungsgrundlage maßgeblichen Masse von rund 2, 5 Mio. EUR weiter zu beachten sein, dass in einem größeren Insolvenzverfahren der regelmäßig anfallende Mehraufwand des Verwalters im Grundsatz bereits dadurch abgegolten wird, dass die größere Vermögensmasse zu einer höheren Vergütung führt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2017 - IX ZB 28/14, WM 2017, 2028 Rn. 24; vom 29. April 2021 - IX ZB 58/19, WM 2021, 1194 Rn. 16; Haarmeyer/Mock, InsVV, 6. Aufl., § 11 Rn. 106 f).

    Zuschläge für einen quantitativ höheren Aufwand setzen daher voraus, dass der tatsächlich erforderliche Aufwand in dem fraglichen Verfahrensabschnitt - hier im Eröffnungsverfahren - erheblich über dem bei vergleichbaren Massen Üblichen liegt (BGH, Beschluss vom 21. September 2017, aaO; vom 29. April 2021, aaO).

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Unternehmensfortführung

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - IX ZB 4/20
    Eine Vergleichsrechnung anhand der Anzahl der aufgewendeten Stunden des Verwalters und seiner Mitarbeiter hat nicht stattzufinden (Fortführung BGH, Beschluss vom 1. März 2007 - IX ZB 278/05).

    Der darin vorgenommene Vergleich mit Stundensätzen ist, wie der Senat bereits entschieden hat, kein geeignetes Kriterium für die Bemessung der Höhe des Vergütungssatzes (BGH, Beschluss vom 1. März 2007 - IX ZB 278/05, ZInsO 2007, 370 Rn. 11 mwN).

    Eine Vergütungsbemessung nach dem Arbeits- und Kostenaufwand im Einzelfall und eine Berechnung nach Stundensätzen kommt danach nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004, aaO S. 301, vom 1. März 2007, aaO).

  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03

    Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - IX ZB 4/20
    Der Verordnungsgeber hat die Vergütungsregelung insbesondere im Interesse der Rechtssicherheit, leichterer Handhabbarkeit und Entlastung der Gerichte so ausgestaltet, dass sich die Vergütung nach einer festzustellenden Bemessungsgrundlage bemisst (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, BGHZ 157, 282, 287).

    Eine Vergütungsbemessung nach dem Arbeits- und Kostenaufwand im Einzelfall und eine Berechnung nach Stundensätzen kommt danach nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004, aaO S. 301, vom 1. März 2007, aaO).

  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 28/14

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters bei

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - IX ZB 4/20
    Bei der Bewertung der Angemessenheit des Gesamtzuschlags wird angesichts einer für die Berechnungsgrundlage maßgeblichen Masse von rund 2, 5 Mio. EUR weiter zu beachten sein, dass in einem größeren Insolvenzverfahren der regelmäßig anfallende Mehraufwand des Verwalters im Grundsatz bereits dadurch abgegolten wird, dass die größere Vermögensmasse zu einer höheren Vergütung führt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2017 - IX ZB 28/14, WM 2017, 2028 Rn. 24; vom 29. April 2021 - IX ZB 58/19, WM 2021, 1194 Rn. 16; Haarmeyer/Mock, InsVV, 6. Aufl., § 11 Rn. 106 f).

    Zuschläge für einen quantitativ höheren Aufwand setzen daher voraus, dass der tatsächlich erforderliche Aufwand in dem fraglichen Verfahrensabschnitt - hier im Eröffnungsverfahren - erheblich über dem bei vergleichbaren Massen Üblichen liegt (BGH, Beschluss vom 21. September 2017, aaO; vom 29. April 2021, aaO).

  • BGH, 22.06.2017 - IX ZB 65/15

    Rechtsbeschwerde im Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - IX ZB 4/20
    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (st.Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15, ZInsO 2017, 1694 Rn. 6 mwN; vom 29. April 2021 - IX ZB 58/19, WM 2021, 1194 Rn. 9).

    Es genügt, wenn der Tatrichter die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach prüft und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - IX ZB 48/16, NZI 2017, 459 Rn. 8 mwN; vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15, ZInsO 2017, 1694 Rn. 7 mwN; vom 14. Februar 2019 - IX ZB 25/17, ZIP 2019, 715 Rn. 14; vom 12. September 2019 - IX ZB 1/17, ZIP 2019, 2016 Rn. 6).

  • BGH, 17.12.2020 - I ZB 38/20

    Zur Frage der Anwendbarkeit des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO aufgrund des

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - IX ZB 4/20
    Dieser ist jedoch grundsätzlich nur auf Rüge zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - I ZB 38/20, NJW 2021, 941 Rn. 13 ff mwN).
  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 48/16

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Vergütungsabschlag in

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - IX ZB 4/20
    Es genügt, wenn der Tatrichter die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach prüft und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - IX ZB 48/16, NZI 2017, 459 Rn. 8 mwN; vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15, ZInsO 2017, 1694 Rn. 7 mwN; vom 14. Februar 2019 - IX ZB 25/17, ZIP 2019, 715 Rn. 14; vom 12. September 2019 - IX ZB 1/17, ZIP 2019, 2016 Rn. 6).
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - IX ZB 4/20
    Da nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung vergütungsrelevante Umstände nicht doppelt berücksichtigt werden dürfen, können solche über die Erhöhung der Berechnungsgrundlage vergütete Tätigkeiten nicht mehr herangezogen werden, um einen Zuschlag zu rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - IX ZB 51/19, aaO Rn. 39; vgl. insoweit bereits zum alten Recht: BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - IX ZB 105/00, BGHZ 146, 165, 177; vom 23. September 2004 - IX ZB 215/03, NZI 2004, 665).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - IX ZB 4/20
    Nach der Begründung des Beschwerdegerichts ist weder auszuschließen, dass der Mehraufwand in zu geringem, noch dass er - was auf die Beschwerde des weiteren Beteiligten allerdings nicht zu einer Schlechterstellung in der Gesamthöhe führen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, BGHZ 159, 122, 124) - vom Insolvenzgericht bereits in zu hohem Maße berücksichtigt worden ist.
  • BGH, 14.02.2019 - IX ZB 25/17

    Insolvenzverwaltervergütung bei vorzeitiger Beendigung des Insolvenzverfahrens

  • BGH, 04.07.2002 - IX ZB 31/02

    Zulässigkeit der Insolvenz-Rechtsbeschwerde; Festsetzung der

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 1/17

    Übertragung der einem Insolvenzverwalter obliegenden Aufgabe auf einen

  • BGH, 23.09.2004 - IX ZB 215/03

    Vergütung des Insolvenzverwalters

  • BGH, 18.06.2009 - IX ZB 97/08

    Rechtfertigung eines Abschlags bei der Festsetzung der Vergütung eines im

  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 108/05

    Bindung an die Anträge im vergütungsrechtlichen Insolvenzbeschwerdeverfahren

  • BGH, 17.10.2019 - IX ZB 5/18

    Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters i.R.d. Änderung der

  • BGH, 22.04.2004 - IX ZB 136/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • BGH, 13.07.2023 - IX ZB 42/22

    Zulässigkeit der Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Festsetzung seiner

    Es genügt, wenn der Tatrichter die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach prüft und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - IX ZB 4/20, NZI 2021, 1076 Rn. 9 mwN).

    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - IX ZB 4/20, NZI 2021, 1076 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 27.10.2022 - IX ZB 10/22

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Bindungswirkung einmal gewählter

    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - IX ZB 4/20, NZI 2021, 1076 Rn. 8 mwN).

    Es genügt, wenn der Tatrichter die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach prüft und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - IX ZB 4/20, NZI 2021, 1076 Rn. 9 mwN).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht